Walt Disney Travel Company Entdecke den Zauber von Walt Disney World mit der Walt Disney Travel Company (International)

Walt Disney World


Ihre Wichtigsten Rechte

Diese Seite enthält wichtige Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten, wenn Sie Ihren Urlaub bei der Walt Disney Travel Company buchen.


Die Kombination von Reiseleistungen, die Ihnen angeboten werden, ist im Sinne der britischen Verordnung „Package Travel and Linked Travel Arrangements Regulations 2018“ oder der Richtlinie (EU) 2015/2302 eine Pauschalreise. Daher profitieren Sie von allen Rechten, die für Pauschalreisen gelten. Die Walt Disney Travel Company International oder Euro Disney Vacances für Pauschalreisen mit dem Disneyland Paris Hotel und Tickets sind vollständig für die ordnungsgemäße Durchführung der Pauschalreise als Ganzes verantwortlich. Darüber hinaus verfügt die Walt Disney Travel Company International, wie gesetzlich vorgeschrieben, über eine Absicherung für die Erstattung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport im Paket enthalten ist, für Ihre Rückführung im Falle der Insolvenz der Walt Disney Travel Company International. Weitere Informationen zu den wichtigsten Rechten gemäß „Package Travel and Linked Travel Arrangements Regulations 2018“ oder der Richtlinie (EU) 2015/2302, wie zutreffend.

Wenn Ihre Pauschalbuchung bei Walt Disney Travel Company International auf disneyholidays.com, disneyholidays.ie, disneyholidays.de oder disneyholidays.es (Website für Europa, Irland, Deutschland oder Spanien in €) vorgenommen wurde, ist Ihre Buchung durch den finanziellen Schutz geschützt, der von International Passenger Protection Limited mit Liberty Mutual Insurance Europe SE (LMIE), firmierend als Liberty Specialty Markets, einem Mitglied der Liberty Mutual Insurance Group, bereitgestellt wird. Geschäftssitz der LMIE: 5-7 rue Leon Laval, L-3372, Leudelange, Großherzogtum Luxemburg, Registernummer B232280 (Registre de Commerce et des Sociétés). Die LMIE ist eine europäische Aktiengesellschaft, wird vom Commissariat aux Assurances beaufsichtigt und ist vom luxemburgischen Finanzminister als Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaft zugelassen. Alle im Vereinigten Königreich auf dieser Website oder über unser Callcenter erworbenen Reisen inklusive Flug sind finanziell durch das ATOL-Programm geschützt. Bei Zahlung erhalten Sie ein ATOL-Zertifikat. Bitte überprüfen Sie Ihr Zertifikat, um sicherzustellen, dass alle gebuchten Bestandteile (Flüge, Hotels und andere Leistungen) aufgeführt sind. Der ATOL-Schutz gilt nicht für Reisen, die auf der Website aufgeführt sind, aber keinen Flug beinhalten. Wenn Sie kein ATOL-Zertifikat erhalten, ist die Buchung nicht ATOL-geschützt. Wenn Sie ein ATOL-Zertifikat erhalten, aber nicht alle Bestandteile Ihrer Reise aufgeführt sind, sind diese Bestandteile nicht ATOL-geschützt. Weitere Details zum finanziellen Schutz finden Sie in unseren Buchungsbedingungen. Informationen zum ATOL-Zertifikat erhalten Sie unter: www.caa.co.uk.

Walt Disney Travel Company International ist Mitglied von ABTA, was bedeutet, dass Sie von der Unterstützung und dem Verhaltenskodex von ABTA profitieren. Wenn Sie im Vereinigten Königreich ansässig sind, bietet Walt Disney Travel Company International Ihnen finanziellen Schutz für Ihr Geld, wenn Sie eine Pauschalreise ohne Flug buchen. Beim Kauf anderer Reiseleistungen, wie z. B. nur eine Unterkunft, gilt dieser Schutz nicht. Wenn Ihre im Vereinigten Königreich gekaufte Pauschalreise keine/n Flug/Flüge enthält, schützt eine unserer ABTA-Garantien (30 Park Street, London, SE1 9EQ, www.abta.com) Ihre Buchung für Walt Disney World-Buchungen mit ABTA-Nummer W1803 und für DLP-Buchungen mit ABTA-Nummer P6684 finanziell. Wenn Sie bereits im Ausland sind, werden Sie an den Punkt zurückgebracht, an dem Ihre bei uns gebuchten Leistungen begonnen haben.

Auf https://abta.com/ finden Sie eine Kopie des Leitfadens zum finanziellen Absicherungsprogramm der ABTA.


PASSAGIERSCHUTZVERSICHERUNG FÜR INSOLVENZSCHUTZ IN BEZUG AUF DIE RICHTLINIE (EU) 2015/2302 ODER DAS LOKAL GELTENDE RECHT IM WOHNSITZLAND DER VERSICHERTEN PERSON BEI PAUSCHALREISEN UND VERBUNDENEN REISELEISTUNGEN

Wenn Sie Pauschalreisen oder verbundene Reiseleistungen bei The Walt Disney Travel Company International, einem Geschäftsbereich von The Walt Disney Company Limited (der Versicherungsnehmer), gebucht haben, wurde vom Versicherungsnehmer auf seine Kosten eine Versicherung im Falle einer Insolvenz abgeschlossen. Diese Police wurde über International Passenger Protection Limited mit Liberty Mutual Insurance Europe SE (LMIE), firmierend als Liberty Specialty Markets, ein Mitglied der Liberty Mutual Insurance Group, abgeschlossen. Geschäftssitz der LMIE: 5-7 rue Leon Laval, L-3372, Leudelange, Großherzogtum Luxemburg, Registernummer B232280 (Registre de Commerce et des Sociétés). Die LMIE ist eine europäische Aktiengesellschaft, wird vom Commissariat aux Assurances beaufsichtigt und ist vom luxemburgischen Finanzminister als Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaft zugelassen.

Die Person/en, die auf der Bestätigung und dem Einzahlungsbeleg genannt ist/sind, wird/werden gemäß den Vertragsbedingungen in Bezug auf ihren festgestellten finanziellen Nettoverlust entschädigt, der aufgrund der Insolvenz des Versicherungsnehmers aus der Stornierung oder Kürzung ihrer Reiseleistungen, die als Pauschalreise oder eine verbundene Reiseleistung gelten, entsteht. Diese Versicherung erstattet der/den versicherten Person/en Folgendes:

  1. Verlust der Kaution/en oder des vollen Preises der Unterkunft und aller Reiseleistungen oder -gebühren, die im Voraus von der/den versicherten Person/en an den Versicherungsnehmer für Reiseleistungen gezahlt werden, die von der/den versicherten Person/en gekauft wurden und die nicht als Folge des finanziellen Versagens des Versicherungsnehmers erbracht werden können, oder
  2. Die Erbringung von Rückführungsleistungen durch den Versicherer und zusätzliche Kosten, die nach einer Kürzung von Reiseleistungen in angemessener und notwendiger Weise anfallen, um der/den versicherten Person/en Folgendes zu ermöglichen, entweder:

(i) mit der geplanten Reise oder den Reiseleistungen fortzufahren und diese abzuschließen. Der im Rahmen dieser Police in Bezug auf die Unterkunft zu zahlende Betrag ist auf die zusätzlichen Kosten beschränkt, die der/den versicherten Person/en durch die Sicherung einer Unterkunft mit dem gleichen oder einem ähnlichen Standard wie vor der Unterbrechung der Reiseleistungen entstehen; oder

(ii) Rückkehr in das Abreiseland, wenn die Reise bereits begonnen hat und der Vertrag zwischen der/den versicherten Person/en und dem Versicherungsnehmer die Beförderung von Passagieren umfasst. Der im Rahmen dieser Police zu zahlende Betrag ist auf die zusätzlichen Kosten, die der/den versicherten Person/en in Bezug auf denselben oder einen ähnlichen Beförderungsstandard entstehen, der vor der Unterbrechung der Reiseleistungen in Anspruch genommen wurde, und ggf. die Finanzierung der Unterkunft vor der Rückführung beschränkt.

WIE MAN EINEN ANSPRUCH GELTEND MACHT – NUR IN BEZUG AUF DIE INSOLVENZ DES VERSICHERUNGSNEHMERS

Dinge, die Sie tun müssen
Sie müssen die folgenden Bedingungen erfüllen. Bei Nichterfüllung bezahlen wir Ihren Anspruch ggf. nicht oder könnte eine Zahlung reduziert werden.

  1. 1. Sie müssen IPP so schnell wie möglich benachrichtigen und dabei alle Einzelheiten über den Vorfall und den Namen Ihres Reiseveranstalters angeben. TOFI EU V2.21: Telefon: +31 103120666, E-Mail: ippclaims@nl.sedgwick.com oder online unter https://www.ipplondon.co.uk/claims.asp
  2. Sie müssen IPP alle weiteren Informationen zur Verfügung stellen, die wir möglicherweise benötigen.
  3. Sie müssen alle angemessenen Vorkehrungen treffen, um Verluste zu begrenzen.
  4. Wenn Sie sich zum Zeitpunkt des finanziellen Zusammenbruchs Ihres Reiseveranstalters im Ausland befinden und keine eigenen Vorkehrungen treffen möchten, um in Ihr Abreiseland zurückzukehren, bieten wir Ihnen Dienstleistungen an, um Sie bei Ihrer Rückführung zu unterstützen.

Verteidigung von Ansprüchen
Wir können nach unserem Ermessen die volle Verantwortung für die Geltendmachung, Verteidigung oder Beilegung von Ansprüchen in Ihrem Namen übernehmen und alle Maßnahmen ergreifen, die wir für notwendig halten, um Ihre Rechte oder unsere Rechte im Rahmen dieser Versicherung durchzusetzen.

Betrügerische Ansprüche
1. Wenn Sie im Rahmen dieser Versicherung einen betrügerischen Anspruch geltend machen, gehen wir wie folgt vor:

(a) wird sind nicht zur Zahlung des Anspruchs verpflichtet;

(b) wir fordern von Ihnen ggf. alle Beträge zurück, die wir Ihnen in Bezug auf den Anspruch gezahlt haben; und

(c) gezahlt haben; und (c) wir können diese Versicherung durch Mitteilung an Sie als mit Wirkung zum Zeitpunkt der betrügerischen Handlung als beendet ansehen.

2. 2. Wenn wir unser Recht gemäß Klausel 1. (c) oben ausüben:

(a) haften wir Ihnen gegenüber nicht für einen relevanten Vorfall, der nach dem Zeitpunkt der betrügerischen Handlung eintritt. Ein relevanter Vorfall ist ein Ereignis, das unsere Haftung im Rahmen dieser Versicherung begründet (wie z. B. der Eintritt eines Schadens, die Geltendmachung eines Anspruchs oder die Benachrichtigung über einen potenziellen Anspruch); und

(b) müssen wir keine der gezahlten Prämien zurückerstatten.

WIE SIE EINE BESCHWERDE EINREICHEN

Compliance Officer, Liberty Mutual Insurance Europe SE, 20 Fenchurch Street, London EC3M 3AW, Tel: +44 (0) 20 3758 0840 – E-Mail: complaints@libertyglobalgroup.com unter Angabe Ihrer Policen- und/oder Schadennummer; oder Compliance Officer, Liberty Mutual Insurance Europe SE, 5-7 rue Léon Laval, L-3372 Leudelange, Großherzogtum Luxemburg, Tel: +352 28 99 13 00 – E-Mail: complaints@libertyglobalgroup.com unter Angabe Ihrer Policen- und/oder Schadennummer. Wenn Sie nach der Einreichung einer Beschwerde immer noch nicht zufrieden sind, haben Sie möglicherweise das Recht, den Streitfall an eine unabhängige Organisation weiterzuleiten. Dies hängt davon ab, wo Sie ansässig sind. Siehe unten.

Für Versicherungsnehmer und versicherte Personen mit Sitz im Vereinigten Königreich Der Financial Ombudsman Service ist ein kostenloser und unparteiischer Service, der unter folgender Adresse kontaktiert werden kann: Exchange Tower, Harbour Exchange, London, E14 9SR Tel: 0800 023 4567 – Website: www.financial-ombudsman.org.uk Um zu erfahren, ob Sie berechtigt sind, den Financial Ombudsman Service um die Prüfung Ihrer Beschwerde zu bitten, besuchen Sie www.financial-ombudsman.org.uk.

Für Versicherungsnehmer und versicherte Personen mit Sitz in der EU
Für Versicherungsnehmer und versicherte Personen mit Sitz im Vereinigten Königreich Wenn Ihnen dieses Produkt online oder auf anderem elektronischen Wege und innerhalb der Europäischen Union (EU) verkauft wurde, können Sie Ihre Beschwerde an die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) der EU weiterleiten. Nach Eingang Ihrer Beschwerde wird die OS Ihre Beschwerde an Ihren lokalen Streitbeilegungsdienst eskalieren – dieser Prozess ist kostenlos und wird vollständig online durchgeführt. Sie können auf die OS-Plattform unter ec.europa.eu/consumers/odr zugreifen.

Für Versicherungsnehmer und versicherte Personen mit Sitz in der Schweiz ist der Schweizer Ombudsman der Versicherung erreichbar unter: Ombudsmann der Privatversicherung und der Suva Postfach 1063, CH-8024 Zürich, Schweiz Tel: 044 211 30 90 – Website: www.versicherungsombudsman.ch Um zu erfahren, ob Sie berechtigt sind, den Schweizer Ombudsmann der Versicherung um die Prüfung Ihrer Beschwerde zu bitten, besuchen Sie www.versicherungsombudsman.ch.

Da Liberty Mutual Insurance Europe SE eine luxemburgische Versicherungsgesellschaft ist, sind alle versicherten Personen und Versicherungsnehmer auch berechtigt, die Streitigkeit an eine der folgenden Streitbeilegungsstellen in Luxemburg zu verweisen: Commissariat aux Assurances, 7, am Boulevard Joseph II , L-1840 Luxemburg Tel.: (+352) 22 69 11 - 1 – E-Mail: caa@caa.lu – www.caa.lu oder Service national du Médiateur de la consommation (nur für einzelne Verbraucher) Ancien Hotel de la Monnaie, 6, rue du Palais de Justice, L-1841 Luxemburg Tel.: (+352) 46 13 11 – E-Mail: info@mediateurconsommation.lu – www.mediateurconsommation.lu oder Médiateur en Assurances ACA, 12, rue Erasme , L-1468 Luxemburg Tel.: (+352) 44 21 44 1 – E-Mail: mediateur@aca.lu – https://www.ulc.lu/fr/organes/detail.asp?T=2&D=descr&ID=6

Datenschutz
Alle von Ihnen bereitgestellten Informationen werden von uns in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes von 1998 behandelt. Zum Zwecke der Bereitstellung dieser Versicherung und der Bearbeitung von Ansprüchen oder Beschwerden müssen wir möglicherweise bestimmte Informationen, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben, an andere Parteien weitergeben.

Sanktionen
Wir erbringen keine Leistungen im Rahmen dieser Versicherung, soweit dies gegen Sanktionen, Verbote oder Beschränkungen verstoßen würde, die durch Gesetze oder Vorschriften auferlegt werden.

Keine Abtretung
Ohne die schriftliche Zustimmung des Versicherers dürfen keine Eigentumsrechte oder Ansprüche im Rahmen dieser Police abgetreten, transferiert, übertragen oder anderweitig veräußert werden. Jeder Versuch, ohne schriftliche Zustimmung des Versicherers Rechte oder Ansprüche abzutreten, ist nichtig.


Ihre wichtigsten Rechte gemäß „Package Travel and Linked Travel Arrangements Regulations 2018“ und der Richtlinie (EU) 2015/2302 sind nachfolgend aufgeführt:

  • Die Reisenden erhalten vor Abschluss des Pauschalreisevertrags alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise.
  • Es gibt immer mindestens einen Vermittler, der für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen haftet.
  • Die Reisenden erhalten eine Notrufnummer oder eine Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Veranstalter oder Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Reisende können die Pauschalreise nach angemessener Vorankündigung und möglicherweise gegen zusätzliche Kosten auf eine andere Person übertragen.
  • Der Paketpreis kann nur dann erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Kraftstoffpreise) steigen, und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, in jedem Fall aber spätestens 20 Tage vor dem Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Paketpreises übersteigt, kann der Reisende den Vertrag kündigen. Wenn sich der Veranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preisminderung, wenn die entsprechenden Kosten sinken.
  • Die Reisenden können den Vertrag ohne Zahlung einer Stornierungsgebühr kündigen und erhalten eine vollständige Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile des Pakets, mit Ausnahme des Preises, sich wesentlich ändern. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Händler die Pauschalreise vor Abreise storniert, haben die Reisenden Anspruch auf eine Erstattung und gegebenenfalls auf eine Entschädigung.
  • Der Reisende kann den Vertrag ohne Zahlung einer Stornierungsgebühr vor Beginn der Pauschalreise kündigen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, z. B. wenn es am Zielort schwerwiegende Sicherheitsprobleme gibt, die die Pauschalreise beeinträchtigen könnten.
  • Darüber hinaus können Reisende den Vertrag jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen eine angemessene und gerechtfertigte Kündigungsgebühr kündigen.
  • Wenn nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Teile der Pauschalreise nicht wie vereinbart erbracht werden können, müssen dem Reisenden geeignete alternative Arrangements ohne zusätzliche Kosten angeboten werden. Der Reisende kann den Vertrag ohne Zahlung einer Kündigungsgebühr kündigen, wenn die Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden und dies die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigt und der Veranstalter keine Abhilfe schafft.
  • Reisende haben auch Anspruch auf Preisminderung oder Schadensersatz oder beides, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht wurden.
  • Der Veranstalter muss Hilfe leisten, wenn der Reisende in Schwierigkeiten geraten ist.
  • Wenn der Veranstalter oder der Vermittler zahlungsunfähig wird, werden die Zahlungen zurückerstattet. Wenn der Veranstalter oder gegebenenfalls der Vermittler nach Beginn der Pauschalreise zahlungsunfähig wird und der Transport in der Pauschalreise enthalten ist, ist die Rückführung der Reisenden gesichert.

The Walt Disney Travel Company International, ein Geschäftsbereich von The Walt Disney Company Limited, hat folgende Insolvenzabsicherungen abgeschlossen: bei ATOL für Pauschalreisen im Vereinigten Königreich mit Flügen, bei ABTA für Pauschalreisen im Vereinigten Königreich ohne Flüge und bei International Passenger Protection Limited mit Liberty Mutual Insurance Europe SE (LMIE), firmierend als Liberty Specialty Markets, einem Mitglied der Liberty Mutual Insurance Group für Pauschalreisen, die auf disneyholidays.com, disneyholidays.ie, disneyholidays.de oder disneyholidays.es im Bereich für Europa, Irland, Deutschland oder Spanien in € gebucht wurden (die für den Insolvenzschutz verantwortliche Stelle, z. B. ein Garantiefonds oder eine Versicherung).

Für Pauschalreisen ohne Flug, die im Vereinigten Königreich verkauft werden: ABTA über ABTA Ltd., 30 Park Street, London, SE1 9EQ, 020 3117 0500 customerinformation@abta.co.uk Für Pauschalbuchungen auf disneyholidays.com, disneyholidays.ie, disneyholidays.de oder disneyholidays.es im Bereich Europa, Irland, Deutschland oder Spanien in €: International Passenger Protection Limited über Compliance Officer, Liberty Mutual Insurance Europe SE, 20 Fenchurch Street, London EC3M 3AW, Tel.: +44 (0) 20 3758 0840 – E-Mail: complaints@libertyglobalgroup.com unter Angabe Ihrer Policen- und/oder Schadennummer oder der alternativen Kontaktdaten, die hier angegeben sind.

Die Package Travel and Linked Travel Arrangements Regulations 2018 oder Richtlinie (EU) 2015/2302: