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Ihre wichtigsten Rechte

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten, wenn Sie Ihren Urlaub bei Walt Disney Travel Company buchen.

Die Kombination der Ihnen angebotenen Reiseservices stellt eine Pauschalreise im Sinne der Verordnung über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen von 2018 oder der Richtlinie (EU) 2015/2302 dar, je nachdem, welche Rechtsvorschrift Anwendung findet. Somit gelten für Sie alle Rechte, die für solche Pakete bzw. Pauschalangebote gelten. Die Walt Disney Travel Company International – bzw. Euro Disney Vacances für die Disneyland Paris-Hotel- und Ticketpakete ist in vollem Umfang für die ordnungsgemäße Erbringung der gesamten Leistungen des Pakets verantwortlich. Darüber hinaus verfügt die Walt Disney Travel Company International gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über eine Absicherung, die die Rückerstattung Ihrer Zahlungen gewährleistet und – sofern das Paket Beförderung umfasst – Ihre Rückführung sicherstellt, falls das Unternehmen zahlungsunfähig werden sollte. Weitere Informationen zu den wichtigsten Rechten gemäß den Vorschriften für Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen von 2018 oder der Richtlinie (EU) 2015/2302, je nach Anwendbarkeit.

Wenn Sie Ihre Pauschalreise bei der Walt Disney Travel Company International über disneyholidays.com oder disneyholidays.ie (die Website für Europa bzw. Irland, Preise in Euro) gebucht haben, ist Ihre Buchung durch den finanziellen Schutz der International Passenger Protection Limited bei der Liberty Mutual Insurance Europe SE (LMIE) – firmierend als Liberty Specialty Markets, einem Mitglied der Liberty Mutual Insurance Group – abgesichert. Eingetragener Sitz von LMIE: 5-7 rue Leon Laval, L-3372, Leudelange, Großherzogtum Luxemburg, Registernummer B232280 (Registre de Commerce et des Sociétés). LMIE ist eine europäische Aktiengesellschaft, die vom Commissariat aux Assurances beaufsichtigt wird und vom luxemburgischen Finanzminister als Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen zugelassen ist.

Alle Pauschalreisen inklusive Flug, die in Großbritannien auf dieser Website oder über unser Callcenter gebucht werden, sind finanziell durch das ATOL-Programm abgesichert. Bei Bezahlung erhalten Sie ein ATOL-Zertifikat. Bitte überprüfen Sie Ihr Zertifikat, um sicherzustellen, dass alles, was Sie gebucht haben (Flüge, Hotels und andere Services), darin aufgeführt ist. Der ATOL-Schutz gilt nicht für Feiertage, die auf der Website aufgeführt sind und keinen Flug beinhalten. Wenn Sie kein ATOL-Zertifikat erhalten, ist die Buchung nicht ATOL-geschützt. Wenn Sie ein ATOL-Zertifikat erhalten, aber nicht alle Abschnitte Ihrer Reise darin aufgeführt sind, sind diese Abschnitte nicht ATOL-geschützt. Weitere Informationen finden Sie in unseren Buchungsbedingungen. Für weitere Informationen zur finanziellen Absicherung und zum ATOL-Zertifikat besuchen Sie bitte die Website www.caa.co.uk.

Walt Disney Travel Company International ist Mitglied von ABTA, was bedeutet, dass Sie auf die Unterstützung und den Verhaltenskodex von ABTA zurückgreifen können. Wenn Sie in Großbritannien ansässig sind, bietet Ihnen die Walt Disney Travel Company International finanzielle Absicherung für Ihre Zahlung, wenn Sie eine Pauschalreise ohne Flug buchen. Wenn Sie andere Reisearrangements wie z. B. eine Unterkunft erwerben, gilt dieser Schutz nicht. Sollte Ihr in Großbritannien erworbenes Paket keine Flüge enthalten, bietet unser ABTA-Schutz (30 Park Street, London, SE1 9EQ, www.abta.com) finanzielle Absicherung für Ihre Walt Disney World-Buchungen (ABTA-Nummer W1803) und DLP-Buchungen (ABTA-Nummer P6684). Wenn Sie bereits im Ausland sind, werden Sie an den Punkt zurückgebracht, an dem Ihre vertraglichen Vereinbarungen mit uns begonnen haben.

Auf https://abta.com/ finden Sie den Leitfaden zum ABTA-Finanzabsicherungsprogramm.

RICHTLINIEN ZUM SCHUTZ DER REISENDEN BEI INSOLVENZ IM RAHMEN DER RICHTLINIE (EU) 2015/2302 ODER DES IM WOHNSITZLAND DES VERSICHERTEN GELTENDEN RECHTS BEI PAUSCHALREISEN UND VERBUNDENEN REISELEISTUNGEN

Wenn Sie eine Pauschalreise oder eine verbundene Reiseleistung bei The Walt Disney Travel Company International, einem Teil von The Walt Disney Company Limited (dem Versicherungsnehmer), gebucht haben, hat der Versicherungsnehmer auf eigene Kosten eine Versicherungspolice für den Fall seiner Insolvenz abgeschlossen. Diese Police wurde über International Passenger Protection Limited bei Liberty Mutual Insurance Europe SE (LMIE) – firmierend als Liberty Specialty Markets, einem Mitglied der Liberty Mutual Insurance Group – abgeschlossen. Eingetragener Sitz von LMIE: 5-7 rue Leon Laval, L-3372, Leudelange, Großherzogtum Luxemburg, Registernummer B232280 (Registre de Commerce et des Sociétés). LMIE ist eine europäische Aktiengesellschaft, die vom Commissariat aux Assurances beaufsichtigt wird und vom luxemburgischen Finanzminister als Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen zugelassen ist.

Die in der Anzahlungsbestätigung genannten Personen erhalten gemäß den Versicherungsbedingungen eine Erstattung für den festgestellten Netto-Finanzverlust, der ihnen durch die Stornierung oder den Abbruch ihrer Reise entstanden ist, sofern es sich bei dieser um eine Pauschalreise oder eine verbundene Reiseleistung handelt, die aufgrund der Zahlungsunfähigkeit des Versicherungsnehmers storniert oder abgebrochen wurde. Diese Versicherung erstattet dem/den Versicherten Folgendes:

1. Verlust der Anzahlung(en) oder des gesamten Preises für die Unterkunft und aller Reiseservices oder der vom/von den Versicherten an den Versicherungsnehmer im Voraus gezahlten Beträge für vom/von den Versicherten gebuchte Reiseleistungen, die infolge der Zahlungsunfähigkeit des Versicherungsnehmers nicht erbracht werden können, oder

2. die Erbringung von Rücktransportleistungen durch den Versicherer sowie die Übernahme von angemessenen und notwendigen Mehrkosten, die nach der vorzeitigen Beendigung einer Reiseleistung entstehen, um der versicherten Person zu ermöglichen, entweder:

(i) die geplante Reise oder die Reisearrangements fortzusetzen und abzuschließen. Der im Rahmen dieser Police für die Unterbringung zu zahlende Betrag ist umfasst nur die Mehrkosten, die der/den Versicherten bei der Buchung einer Unterkunft desselben oder eines vergleichbaren Standards entstehen, wie sie vor der Unterbrechung der Reiseleistungen in Anspruch genommen wurde. Oder

(ii) in das Abflugland zurückzukehren, wenn die Reise bereits angetreten wurde und der Vertrag zwischen der/den versicherten Person(en) und dem Versicherungsnehmer die Beförderung von Passagieren zum Gegenstand hatte. Der im Rahmen dieser Police zu zahlende Betrag ist auf die Mehrkosten beschränkt, die der/den Versicherten für die gleiche oder eine vergleichbare Beförderungsart entstehen, wie sie vor der Unterbrechung der Reiseleistungen in Anspruch genommen wurde, sowie gegebenenfalls auf die Kosten für die Unterbringung bis zur Rückführung.

SO MACHEN SIE EINEN ANSPRUCH GELTEND – NUR IM FALL DER INSOLVENZ DES VERSICHERUNGSNEHMERS

Was Sie tun müssen

Sie müssen die folgenden Bedingungen erfüllen. Andernfalls können wir Ihrem Anspruch möglicherweise nicht entsprechen oder die Zahlung könnte reduziert werden.

1. Sie müssen IPP so schnell wie möglich unter Angabe aller Einzelheiten des Vorfalls sowie unter Nennung des Namens Ihres Reiseveranstalters und unter Angabe der Referenznummer TOFI EU V2.21 benachrichtigen; Kontakt per: Telefon: +31 103120666, E-Mail: ippclaims@nl.sedgwick.com oder online unter https://www.ipplondon.co.uk/claims.asp

2. Sie müssen IPP alle anderen Informationen bereitstellen, die wir möglicherweise benötigen.

3. Sie müssen angemessene Sorgfalt walten lassen, um Verluste zu begrenzen.

4. Sollten Sie sich zum Zeitpunkt der Insolvenz Ihres Reiseveranstalters im Ausland befinden und keine eigenen Vorkehrungen für die Rückreise in Ihr Herkunftsland treffen wollen, bieten wir Ihnen Unterstützung bei Ihrer Rückholung an.

Verteidigung von Ansprüchen

Wir sind nach eigenem Ermessen berechtigt, die volle Verantwortung für die Abwicklung, Verteidigung oder Beilegung von Ansprüchen in Ihrem Namen zu übernehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die wir für notwendig erachten, um Ihre Rechte oder unsere Rechte im Rahmen dieser Versicherung durchzusetzen.

Betrügerische Behauptungen

1. Wenn Sie im Rahmen dieser Versicherung einen betrügerischen Anspruch geltend machen:

(a) sind wir nicht zur Zahlung der Forderung verpflichtet;

(b) können wir von Ihnen alle Beträge zurückfordern, die wir Ihnen im Zusammenhang mit der Forderung gezahlt haben;

(c) können wir durch eine Mitteilung an Sie diese Versicherung mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der betrügerischen Handlung als gekündigt betrachten.

2. Wenn wir unser Recht nach Ziffer 1 (c) oben ausüben:

(a) haften wir Ihnen gegenüber nicht für ein relevantes Ereignis, das nach dem Zeitpunkt der betrügerischen Handlung eintritt. Relevant ist in diesem Kontext jedes Ereignis, das unsere Haftung im Rahmen dieser Versicherung begründet (wie beispielsweise das Eintreten eines Schadens, die Geltendmachung eines Anspruchs oder die Meldung eines potenziellen Anspruchs); und

(b) müssen iwr keine der gezahlten Prämien zurückzahlen.

Wie Sie eine Beschwerde einreichen

Compliance Officer, Liberty Mutual Insurance Europe SE, 20 Fenchurch Street, London EC3M 3AW, Telefon: +44 (0) 20 3758 0840 – E-Mail: complaints@libertyglobalgroup.com unter Angabe Ihrer Versicherungs- und/oder Fallnummer; oder Compliance Officer, Liberty Mutual Insurance Europe SE, 5-7 rue Léon Laval, L-3372 Leudelange, Großherzogtum Luxemburg, Tel.: +352 28 99 13 00 – E-Mail: complaints@libertyglobalgroup.com unter Angabe Ihrer Policen- und/oder der Fallnummer.

Wenn Sie auch nach der Einreichung einer Beschwerde weiterhin unzufrieden sind, können Sie den Streit an eine unabhängige Organisation weiterleiten. Welche dies ist, hängt davon ab, wo Sie sich befinden, siehe unten.<

Versicherungsnehmer und versicherte Personen mit Sitz im Vereinigten Königreich:

Der Financial Ombudsman Service ist ein kostenloser und unabhängiger Service, der unter folgender Adresse kontaktiert werden kann: Exchange Tower, Harbour Exchange, London, E14 9SR Tel.: 0800 023 4567 – Website: www.financial-ombudsman.org.uk Um zu erfahren, ob Sie berechtigt sind, den Financial Ombudsman Service mit der Prüfung Ihrer Beschwerde zu beauftragen, informieren Sie sich unter www.financial-ombudsman.org.uk.

Für Versicherungsnehmer und Versicherte mit Sitz in der EU:

Wenn Sie dieses Produkt online oder über andere elektronische Kanäle innerhalb der Europäischen Union (EU) gekauft haben, können Sie Ihre Beschwerde an die EU-Online-Streitbeilegungsplattform (ODR) weiterleiten. Nach Eingang Ihrer Beschwerde wird die ODR Ihre Beschwerde an Ihren lokalen Streitbeilegungsservice weiterleiten. Dieser Prozess ist kostenlos und erfolgt vollständig online. Sie können auf die ODR-Plattform unter ec.europa.eu/Consumers/odr zugreifen

Für Versicherungsnehmer und Versicherte mit Sitz in der Schweiz:

Der Schweizerische Versicherungsombudsmann, der unter folgender Adresse erreichbar ist: Ombudsmann für Privatversicherungen und Suva Postfach 1063, CH-8024 Zürich, Schweiz Tel.: 044 211 30 90 – Website: www.ombudsman-assurance.ch Um zu prüfen, ob Sie berechtigt sind, den Schweizer Versicherungsombudsmann mit der Prüfung Ihrer Beschwerde zu beauftragen, informieren Sie sich unter www.insuranceombudsman.ch.

Alternativ ist Liberty Mutual Insurance Europe SE als luxemburgische Versicherungsgesellschaft berechtigt, alle Versicherten und Versicherungsnehmer auch an eine der folgenden Streitbeilegungsstellen in Luxemburg zu verweisen: Kommissariat für Versicherungen, 7, Boulevard Joseph II, L-1840 Luxemburg Tel: (+352) 22 69 11 – 1 – E-Mail: caa@caa.lu – www.caa.lu oder Service national du Médiateur de la consommation (nur für private Verbraucher) Ancien Hotel de la Monnaie, 6, rue du Palais de Justice, L-1841 Luxemburg Tel.: (+352) 46 13 11 – E-Mail: info@mediateurconsommation.lu – www.mediateurconsommation.lu oder Versicherungsombudsmann ACA, 12, rue Erasme, L-1468 Luxemburg Tel.: (+352) 44 21 44 1 – E-Mail: mediateur@aca.lu – https://www.ulc.lu/fr/organes/detail.asp?T=2&D=descr&ID=6

Datenschutz

Alle von Ihnen bereitgestellten Informationen werden von uns in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Data Protection Act 1998 behandelt. Für die Zwecke der Bereitstellung dieser Versicherung und der Bearbeitung von Ansprüchen oder Beschwerden müssen wir möglicherweise bestimmte Informationen, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben, an andere Parteien übermitteln.

Sanktionen

Wir erbringen im Rahmen dieser Versicherung keine Leistungen in Form von Versicherungsschutz, Schadenersatzzahlungen oder sonstigen Leistungen, sofern dies gegen gesetzlich oder behördlich auferlegte Sanktionen, Verbote oder Beschränkungen verstoßen würde.

Keine Abtretung

Ohne die schriftliche Zustimmung des Versicherers dürfen keine Eigentumsrechte oder Interessen im Rahmen dieser Police abgetreten, übertragen, übermittelt oder anderweitig veräußert werden. Jeder Versuch, Rechte ohne schriftliche Zustimmung des Versicherers abzutreten, ist nichtig.

Ihre wichtigsten Rechte nach den Verordnungen über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen 2018 und der Richtlinie (EU) 2015/2302 sind unten aufgeführt:

Reisende erhalten alle wesentlichen Informationen über das Paket, bevor sie den Pauschalreisevertrag abschließen.

Es gibt immer mindestens einen Händler, der für die ordnungsgemäße Durchführung aller im Vertrag enthaltenen Reisedienstleistungen verantwortlich ist.

Reisende erhalten eine Notrufnummer oder Informationen über eine Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Veranstalter oder Reisebüro in Verbindung setzen können.

Reisende können das Paket nach angemessener Vorankündigung an eine andere Person übertragen, wobei möglicherweise zusätzliche Kosten anfallen.

Der Preis des Pakets darf nur dann erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (z. B. Kraftstoffpreise) steigen, und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall spätestens 20 Tage vor Beginn des Pakets. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Paketpreises überschreitet, kann der Reisende den Vertrag kündigen. Behält sich der Veranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vor, hat der Reisende Anspruch auf eine Preisreduzierung, wenn sich die entsprechenden Kosten verringern.

Reisende können den Vertrag ohne Zahlung einer Kündigungsgebühr kündigen und eine vollständige Erstattung aller Zahlungen erhalten, wenn sich eines der wesentlichen Elemente des Pakets, mit Ausnahme des Preises, wesentlich ändert. Wenn der für das Paket verantwortliche Händler vor Beginn des Pakets das Paket storniert, haben Reisende gegebenenfalls Anspruch auf eine Erstattung und Entschädigung.

Reisende können den Vertrag kündigen, ohne vor Beginn des Pakets eine Kündigungsgebühr zu zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände eintreten, z. B. wenn am Zielort schwerwiegende Sicherheitsprobleme auftreten, die sich wahrscheinlich auf das Paket auswirken.

Darüber hinaus können Reisende den Vertrag jederzeit vor dem Beginn des Pakets gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Kündigungsgebühr kündigen.

Können nach Antritt der Pauschalreise wesentliche Bestandteile des Pakets nicht wie vereinbart erbracht werden, müssen dem Reisenden ohne zusätzliche Kosten geeignete Ersatzleistungen angeboten werden. Reisende können den Vertrag ohne Zahlung einer Kündigungsgebühr kündigen, wenn die Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies die Leistung des Pakets erheblich beeinträchtigt und der Veranstalter das Problem nicht behebt.

Reisende haben außerdem Anspruch auf eine Preissenkung oder Schadenersatz oder beides, wenn die Reisedienstleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

Der Veranstalter muss Unterstützung leisten, wenn der Reisende in Schwierigkeiten gerät.

Wenn der Organisator oder der Einzelhändler insolvent wird, werden die Zahlungen zurückerstattet. Sollte der Veranstalter oder gegebenenfalls der Reisevermittler nach Antritt der Pauschalreise zahlungsunfähig werden und sollte die Beförderung Teil des Pakets sein, ist die Rückführung der Reisenden gewährleistet.

Die Walt Disney Travel Company International, ein Geschäftsbereich der Walt Disney Company Limited, hat für Pauschalreisen mit Flug im Vereinigten Königreich einen Insolvenzschutz bei ATOL, für Pauschalreisen ohne Flug im Vereinigten Königreich bei bei International Passenger Protection Limited mit Liberty Mutual Insurance Europe SE (LMIE), firmierend als Liberty Specialty Markets, einem Mitglied der Liberty Mutual Insurance Group, für Pauschalreisen, die auf disneyholidays.com, disneyholidays.ie, disneyholidays.de oder disneyholidays.es in den Seitenabschnitten Europa, Irland, Deutschland oder Spanien in € verkauft werden (die für den Insolvenzschutz zuständige Stelle, z. B. ein Garantiefonds oder eine Versicherungsgesellschaft).

Wenn der Service aufgrund der Insolvenz von Walt Disney Travel Company International verweigert wird, können Reisende sich an folgende Adresse wenden: Für den Verkauf von Pauschalreisen mit Flug im Vereinigten Königreich die CAA, die über die Consumer Protection Group für den ATOL-Finanzschutz zuständige Behörde – 5th Floor, 11 Westferry Circus, London, E14 4HD, Tel: 0333 103 6700 (9 bis 17 Uhr), von außerhalb des Vereinigten Königreichs: +44 333 103 6700, claims@caa.co.uk.

Für den Verkauf von Pauschalreisen ohne Flug im Vereinigten Königreich: ABTA Ltd, 30 Park Street, London, SE1 9EQ, 020 3117 0500 customerinformation@abta.co.uk. Für den Verkauf von Pauschalreisen auf disneyholidays.com, disneyholidays.ie, disneyholidays.de oder disneyholidays.es (Seitenabschnitte Europa, Irland, Deutschland oder Spanien) in €: International Passenger Protection Limited über den Compliance Officer, Liberty Mutual Insurance Europe SE, 20 Fenchurch Street, London EC3M 3AW, Tel.: +44 (0) 20 3758 0840 – E-Mail: complaints@libertyglobalgroup.com unter Angabe Ihrer Policen- und/oder Fallnummer oder der hier angegebenen alternativen Kontaktdaten.

Die Verordnung über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen von 2018 bzw. die Richtlinie (EU) 2015/2302 für das Vereinigte Königreich und die EU.

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